Renaturierung von Feuchtwiesen

Hier hat uns eine Schulklasse tatkräftig bei der Renaturierungsmahd unterstütztet (Foto :  Eric Cavelier)

Neben der Renaturierung von Kahlhieben wird die Wiederherstellung von Feuchtwiesen, die im Laufe der Zeit verbuschen oder brachliegen vorgesehen. Hier handelt es sich um Parzellen, die entweder bereits Naturschutzgebiete sind, aber noch nicht eine Renaturierungsmaßnahme erhalten haben oder Brachparzellen, die während des Projekts erworben werden.

Zwei Arten von Arbeiten sind vorgesehen:

  • Das Entfernen von Laubgehölzen (vor allem Weidengebüsche) mit Zerstörung der Wurzelstöcke
  • Mulchen der Parzellen, die im Folgenden gemäht und das Mahdgut abtransportiert wird.

Die Restaurationsmahd ist keine Unterhalts- sondern eine Renatureirungsmaßnahme. Es handelt sich um die Wiederherstellung von brachliegenden Feuchtwiesen, die durch eine Mulchung gefolgt von einer intensiven (frühzeitigen und/oder mehrmaligen) Mahd mit Abtransport des Heus umgesetzte wird.

Diese Pflege muss als eine Renaturierungsmaßnahme angesehen werden, da:

 

  • die Parzellen aktuell noch keinem Mahdregim unterworfen sind. Es handelt sich hierbei um eine zeitlich begrenzte Maßnahme um eine Mahd auf diesen Parzellen wieder einzuführen und den Erhaltungszustand infolge der Brache und des atmosphärischen Nährstoffeintrag zu verbessern.
  • die Mahd nicht in dem Ausmaße verfolgt werden soll wie während dem Projekt. Gebiets- und Situationsabhängig werden die geläufigen Unterhaltsarbeit in Nachhinein aus extensivem Mähen bestehen (Vergrößerung der PflegeIntervalle, Einrichten von Ruckzugsbereiche,…) oder durch Abweiden mit sehr geringer Viehbesatzdichte. Die Renaturierungsmahd ist dementsprechend eine Stufe um eine Verbesserung des Erhaltungszustands der Parzellen zu erreichen.
  • In bestimmten Feuchtwiesen die Schließung von Drainagegräben notwendig sein wird um den Wasserhaushalt und den Grundwasserspeigel wieder zu normaliseren.

 

 

 

 

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